Beiträge

Jahresbeitragssätze für Einzelpersonen (Aktivmitglieder)
Erwachsene*  60€
Kinder und Jugendliche**  30€
Neumitglieder***    1€
Jahresbeitragssätze für Partner bzw. Familien (Aktivmitglieder)

Zwei Partner*

(Ehegatten oder Lebensgefährten in gemeinsamem Haushalt)

 

 90€

Zusatzbeitrag Kinder und Jugendliche**  je 20€
Jahresbeitragssätze für Passivmitglieder (keine Teinahme am aktiven Spielbetrieb)

1/3 des jeweiligen Jahresbeitragssatzes für Aktivmitglieder

Keine Verpflichtung zur Ableistung von Arbeitsstunden.

*)    Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
      Erwachsene (aktive Mitgliedschaft) sind dazu verpflichtet, pro Kalenderjahr vier Arbeitsstunden für den Verein

      zu leisten. Durch gesonderte Zahlung von 10,00 EUR pro Stunde und Person kann dieser Arbeitseinsatz

      entfallen.

      Beträge für nicht geleistete Arbeitsstunden werden jährlich (01. Dezember) im Lastschrifteinzugsverfahren,

      gem. Aufnahmeantrag, abgebucht.
**)   Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
      Eine Verpflichtung zur Ableistung von Arbeitsstunden besteht nicht. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres

      wird ab dem folgenden Kalenderjahr der Beitrag für erwachsene Einzelpersonen*) berechnet.
***)  Personen im ersten Mitgliedsjahr, die innerhalb der letzten 5 Jahre kein Mitglied waren

      Die Beitragsrabattierung ist gültig im ersten Mitgliedsjahr, danach werden die jeweiligen Beitragssätze für

      „Altmitglieder“ berechnet.
      Die Regelung bei Nichtleistung von Arbeitsstunden bleibt von den vorgenannten Aktionskonditionen unberührt.

Die o.g. Beiträge sind jährlich im Lastschrifteinzugsverfahren, gem. Aufnahmeantrag, zahlbar. Eine Änderung der Beiträge kann, durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung, erfolgen. Für die individuelle Beitragsfindung ist das Eingangsdatum des Aufnahmeantrages beim Vereinsvorstand entscheidend. Eine Beitragsnachberechnung bzw. Erstattung im lfd. Kalenderjahr aufgrund Änderung der persönlichen Verhältnisse (Familienstand, Lebensalter, Anschrift, etc.) ist ausgeschlossen. Die Jahresbeiträge werden stets, unabhängig vom Zeitpunkt des Vereinseintritts, in voller Höhe berechnet (keine zeitanteilige Beitragsreduzierung). Scheidet ein Vereinsmitglied im lfd. Kalenderjahr aus dem Verein aus, erfolgt keine zeitanteilige Beitragserstattung.